Ausländeramt in Starnberg Anschrift Ausländerbehörde Starnberg, Strandbadstraße 2 82319 Starnberg
Telefon 08151 148-334 Fax 08151 148-11330
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Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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