Ausländeramt in Rothenburg ob der Tauber Anschrift Stadtverwaltung Rothenburg ob der Tauber, Schweinsdorfer Str. 35 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon Telnr : (09861) 2413 Fax -
Email -
Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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