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Versicherungssschutz

 

Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines Versicherungsschutzes erforderlich! Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen. Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de