Ausländeramt in Braunschweig Anschrift Ausländeramt Stadt Braunschweig, Fallersleber Straße 1 38100 Braunschweig
Telefon 0531 4701 Fax 0531 4706008
Öffnungszeiten Montag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Webseite Webseite im externen Fenster öffnen
Email Email schreiben
Zur Absicherung der Kosten der Verpflichtungserklärung empfehle ich folgende Auslandskrankenversicherung, entsprechend des Visum Typ:Gästeversicherung Der Care Economy eignet sich besonders für ausländische Besucher in Deutschland, der EU, Schweiz und Liechtenstein und deren Gastgeber, die auf einen Leistungsstarken Versicherungsschutz bei gleichzeitig günstigem Beitrag wert legen.. Achtung! Diese Versicherung beinhaltet eine reine Krankenversicherung oder wahlweise eine Krankenversicherung mit zusätzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherung. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, denn Sie haften dann als Gastgeber z.B. auch für Haftpflichtschäden. Die Krankenversicherung hat keine Höchstleistungsgrenze und übertrifft damit die Mindestanforderung der EU von 30.000 Euro.Gästeversicherung Care Visa Protect, nur für Besucher mit Visum in Deutschland, der EU und den Schengen-Staaten, nur bis zu 92 Tagen und vor der Einreise abschliessbar. Auch für multiple Visa, ab 85 Cent pro Tag. Höstleistungsgrenze 50.000 Euro.Care ExpatriateDie Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist geeignet für längerfristige Privatreisen, Geschäftsreisen und bedingt für Auswanderer weltweit. Diese internationale Krankenversicherung für Expatriates kann für Auslandsaufenthalte zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren, bis zur Vollendung des 75.Lebensjahres, wahlweise auch für die USA, Kanada und Mexiko abgeschlossen werden. Eine Verlängerung über 5 Jahre ist möglich. Sprachschüler und Studenten Care College ab 28,- Euro pro Monat. Versicherungsfähig sind Praktikanten, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen sowie Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtungen vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen: 1. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und unmittelbar vor Reiseantritt ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich; 2. Personen mit deutscher, österreichischer oder anderer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland; 3. Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die unmittelbar vor Reiseantritt für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich Ausländeramt in Braunschweig Anschrift Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig, Boeselagerstraße 4 38108 Braunschweig
Telefon 0531 35470 Fax 0531 3547 333
Webseite Webseite im externen Fenster öffnen
Email -
Zur Absicherung der Kosten der Verpflichtungserklärung empfehle ich folgende Auslandskrankenversicherung, entsprechend des Visum Typ:Gästeversicherung Der Care Economy eignet sich besonders für ausländische Besucher in Deutschland, der EU, Schweiz und Liechtenstein und deren Gastgeber, die auf einen Leistungsstarken Versicherungsschutz bei gleichzeitig günstigem Beitrag wert legen.. Achtung! Diese Versicherung beinhaltet eine reine Krankenversicherung oder wahlweise eine Krankenversicherung mit zusätzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherung. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen, denn Sie haften dann als Gastgeber z.B. auch für Haftpflichtschäden. Die Krankenversicherung hat keine Höchstleistungsgrenze und übertrifft damit die Mindestanforderung der EU von 30.000 Euro.Gästeversicherung Care Visa Protect, nur für Besucher mit Visum in Deutschland, der EU und den Schengen-Staaten, nur bis zu 92 Tagen und vor der Einreise abschliessbar. Auch für multiple Visa, ab 85 Cent pro Tag. Höstleistungsgrenze 50.000 Euro.Care ExpatriateDie Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist geeignet für längerfristige Privatreisen, Geschäftsreisen und bedingt für Auswanderer weltweit. Diese internationale Krankenversicherung für Expatriates kann für Auslandsaufenthalte zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren, bis zur Vollendung des 75.Lebensjahres, wahlweise auch für die USA, Kanada und Mexiko abgeschlossen werden. Eine Verlängerung über 5 Jahre ist möglich. Sprachschüler und Studenten Care College ab 28,- Euro pro Monat. Versicherungsfähig sind Praktikanten, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen sowie Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtungen vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen: 1. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und unmittelbar vor Reiseantritt ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich; 2. Personen mit deutscher, österreichischer oder anderer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland; 3. Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die unmittelbar vor Reiseantritt für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich |