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Verpflichtungserklärung

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Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

 

Bei der Beantragung eines Visums ist für viele Herkunftsländer die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.

In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle mit dem Aufenthalt Ihres Besuchers in Zusammenhang entstehende Kosten, wie z.B.
- Wohnung und der Bedarf für das tägliche Leben
- Versorgung im Krankheitsfall / bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise

aufzukommen. Seit dem 01. Juni 2004 ist bei diesen Herkunftsländern für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines Versicherungsschutzes erforderlich!

Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen. Lassen Sie sich dazu am besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.

Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de