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VERSICHERUNG |
Versicherungsschutz für
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Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Bei der Beantragung eines Visums ist für viele Herkunftsländer die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle mit dem Aufenthalt Ihres Besuchers in Zusammenhang entstehenden Kosten, wie z.B.
- Wohnung und der Bedarf für das tägliche Leben
- Versorgung im Krankheitsfall / bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
aufzukommen.
Seit dem 01. Juni 2004 ist bei diesen Herkunftsländern für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluß einer Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen
Informationen dazu finden Sie hier.
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