Ausländeramt in Euskirchen Anschrift Kreisverwaltung Euskirchen Ausländerbehörde, Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Telefon 02251/15-436 Fax 02251/15 388
Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
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Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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