Ausländeramt in Mühldorf am Inn Anschrift Landkreis Mühldorf am Inn, Töginger Str. 18 84453 Mühldorf am Inn
Telefon 08631 699-320 Fax 08631 699-671
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Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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