Ausländeramt in Neumünster Anschrift Ausländerbehörde Neumünster, Großflecken 59 24534 Neumünster
Telefon 04321-942 24 41 Fax 04321-942 23 26
Öffnungszeiten Montag von 13 bis 15 Uhr (speziell für schulpflichtige Kinder), Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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