Immigration Office / Foreigners Authority in Neustadt an der Aisch Adress Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt an der Aisch
Phone 09161 92-310 Fax 09161 92-188
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Seit dem 01. Juni 2004 ist bei allen Herkunftsländern, bei denen die Ausländerbehörde eine
Verpflichtungserklärung verlangt, für die Beantragung des Besuchervisums auch der Nachweis eines
Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen, Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de
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